Schultütenständer I Ständer für Schultüten | Zuckertüte | Einschulung | Schultütenhalter | Schultüte

13,50 €
Artikelnummer: 0108

Jeder weiß, wie aufregend und bedeutend der Tag der Einschulung für dein Kind ist. Daher biete ich euch wunderschöne und liebevoll angefertigte Schultütenständer an.

Die Perfekte Präsentationsmöglichkeit für die Schultüte zudem sicher und stilvoll. 

Jeder Schultütenhalter hat durch seine stabile Konstruktion einen perfekten Halt und stellt sicher, dass die Schultüte deines Kindes den ganzen Tag über im Rampenlicht steht.

Der Ständer ist 12 cm hoch, mit einem Fuß Durchmesser von 12 cm und hat einen Öffnungsdurchmesser von ca. 2,7 cm und wiegt knappe 50g.

Beachtet bitte, dass die im 3D-Druck-verfahren hergestellten Teile sehr stabil, aber teilweise hitzeempfindlich sind. Letzteres ist leider unumgänglich, da die Formbarkeit bei Hitze den 3D-Druck erst ermöglicht.
Unsere Produkte sind je nach Material formstabil bis 60°C bei PLA und bis 75°C bei PETG.
Bitte reinigt sie daher nicht im Geschirrspüler oder setzt sie zu hohen Temperaturen aus, um lange Freude daran zu haben.

Da es sich um einen Kunststoff handelt kann er bei unsachter Behandlung oder Stürzen natürlich brechen und ist auch für Kinder unter 3 Jahren nicht geeignet wegen des Verschlucken von Kleinteilen. Jeder Druck ist ein Unikat und manch auftretende Unreinheiten des Materials beim Druck der Oberflächenstruktur ist Charakteristisch und stellen keine Reklamationsansprüche dar.
Bei dem Artikel handelt es sich um kein Spielzeug!!!
Bitte beachten Sie, dass die Farben auf Ihrem Monitor von den Originalfarbtönen abweichen können.
Die Dekoration auf den Fotos ist nicht im Lieferumfang enthalten.


Für die Herstellung werden ausschließlich biologisch abbaubare und umweltfreundliche Kunststoffe verwendet.
PLA (Polymilchsäure) ist ein nicht-toxisches biologisch abbaubares 3D-Druck-Material.
Wir benutzen ausschließlich hochwertiges Filament, um ein gutes Druckergebnis zu erhalten.

Angegebene Preise sind Gesamtpreise.
Umsatzsteuer wird aufgrund Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG nicht ausgewiesen.